Zweck des Vereins
Auszug aus der Vereinssatzung zum Thema Vereinszweck und Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steurbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung §§51ff in der jeweils gültigen Fassung.
- Zweck des Vereins ist:
- Die Förderung der Umweltbildung/-erziehung vor allem durch die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, mit Erwachsenen und Lehr- und sozialpädagogischen Fachkräften
- Vermittlung von Wissen zur Natur und den ökologischen Zusammenhängen
- Wecken von Interesse und Freude an der Natur
- Förderung von ökologisch sinnvollem und nachhaltigem Handeln
- Vermittlung von Kenntnissen über den biologischen Lebensraum
- Einbeziehung von SeniorInnen in naturpädagogische Themen und Zusammenhänge
- Vermittlung von Naturerfahrungsräumen in der Stadt
- Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- Umwelt- und Naturprojekte im Rahmen der freien Kinder- und Jugendhilfe
- Durchführung von Maßnahmen und Projekten in der Erwachsenenbildung
- Multiplikatorenschulungen
- Nutzung von erlebnispädagogischen Ansätzen
- Direktes Erleben, Experimentieren und Beobachten in der freien Natur
- Durchführung von naturpädagogischen Projekten insbesondere in Zusammenarbeit mit Schulen, Kindertagesstätten (KiTas) und anderen Gruppen
- Kreatives Gestalten / Landart
- Naturführungen
Hier können Sie die aktuelle Satzung von 5.6.2012 downloaden.
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